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Bestattungsvorsorge

ausgearbeitete Bestattungsvorsorge und finanzielle Absicherung

Herzliche Einladung zu einem Bestattungs-Vorsorgegespräch in unserem Hause

Wir freuen uns sehr darauf, Sie kennen zu lernen und empfangen Sie mit unserer positiven Ausrichtung und Empathie in unseren ansprechenden Räumlichkeiten.

Lassen Sie sich von unserem Optimismus und unserer Freude anstecken und spüren Sie, dass das Thema Bestattungsvorsorge mit Leichtigkeit besprochen werden kann.

Erzählen Sie uns Ihre Wünsche, stellen Sie Fragen und wir informieren Sie gerne unverbindlich in einem offenen persönlichen Gespräch über die vielfältigen Abschieds- und Bestattungsmöglichkeiten. Wenn Sie möchten, erstellen wir Ihnen eine detaillierte Bestattungsvorsorge auch mit finanzieller Absicherung.

Rufen Sie einfach an und wir vereinbaren einen Termin. Tel.: 02871-241 3079

Das Team vom Haus Lebewohl heißt Sie herzlich willkommen.

Susanne Üffing-Peltzer


Treffen wir uns zu einem
unverbindlichen Vorsorge-Gespräch.
Ich freue mich auf Sie.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Finanzielle Absicherung Ihrer Beisetzung

Um wirklich sicher zu sein, dass Ihre Wünsche im Falle Ihres Todes eingehalten werden, ist es notwendig, mit dem Bestattungsinstitut einen Bestattungs-Vorsorgevertrag abzuschließen und jetzt schon die Finanzierung zu regeln. Sie sind dann der Auftraggeber und schließen einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Bestatter ab, der seitens Dritter nicht verändert werden kann. Hierzu beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

BT Bestattungstreuhand GmbH

Die BT Bestattungstreuhand GmbH ist eine besondere Form der Geldanlage zum Zwecke der späteren Beisetzung. In Verbindung mit einem Bestattungsvorsorgevertrag, der mit dem Bestattungsinstitut abgeschlossen wird,  können Sie  mit der BT Bestattungstreuhand GmbH ein Verwahrungstreuhandvertrag abschließen. Das für die spätere Bestattung zu verwendende Geld wird auf ein Treuhandkonto eingezahlt, welches mündelsicher verwaltet wird. Als Rückversicherer dieser Gelder dient die Württembergische Versicherung. Die Höhe der Einlage richtet sich grundsätzlich nach den Wünschen und Vorstellungen des Treugebers (Einzahlers). Dritten ist der Zugang zum zweckgebundenen Kapital vertragsbestimmt verwehrt. Eine unbürokratische finanzielle Abwicklung im Sterbefall und vertragsgemäße Auszahlung ohne Wartezeit wird gewährleistet.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website der BT Bestattungstreuhand GmbH: http://bestattungstreuhand.de/

Sterbegeldversicherung

Durch die Abtretung einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung an das Bestattungsinstitut bei gleichzeitigem Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages ist das Geld aus der Versicherung vor Zugriff Dritter geschützt. Das heißt, die Versicherung kann z.B. seitens des Staates für die Begleichung eines Pflegeplatzes nicht aufgelöst werden.

Bestattungsvorsorge ist wichtig – damit alles so wird, wie Sie es sich wünschen!